Die „offene“ Kiefergelenkchirurgie sollte nach Ansicht von Professor Undt nur dann zum Einsatz kommen, wenn die Veränderungen so schwer sind, dass ein arthroskopischer Eingriff am Kiefergelenk nicht sinnvoll erscheint. Dabei wird über einen Hautschnitt von der vorderen Ohrkante auf das Kiefergelenk präpariert. Dieser Schnitt liefert kosmetisch ausgezeichnete Ergebnisse – praktisch ist nur derjenige ca. 3mm lange Teil des Schnittes sichtbar, der über die Ohrmuschel verläuft.
Diese Technik kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn Teile des Gelenks oder das ganze Kiefergelenk rekonstruiert werden müssen. Schwere Gelenkveränderungen, die eine Rekonstruktion des Gelenks notwendig machen, treten häufig als Folge von schlecht oder nicht behandelten Brüchen des Gelenksfortsatzes des Unterkiefers auf. So kann es im Extremfall zu knöchernen Verwachsungen des Unterkiefers mit der Schädelbasis kommen. Man spricht dann von einer Ankylose des Kiefergelenks.
Ankylose des linken Kiefergelenks, Ansicht von der Seite und von hinten |
Nachdem diese knöcherne Verbindung gelöst ist, kann auf verschiedene Weise verhindert werden, dass die Gelenkflächen wieder zusammenwachsen. Professor Undt bevorzugt biologische Methoden, bei denen körpereigene Materialien wie Ohrknorpel oder Rippenknorpel verwendet werden. Eine komplette Gelenkrekonstruktion ist dann erforderlich, wenn durch Verletzungen oder vorangegangene Operationen ein Teil des Unterkiefers verloren gegangen ist. Die Rekonstruktion erfolgt dann mit körpereigenem Knochen, meist einem Rippentransplantat, oder mit Gelenkprothesen ähnlich denen, die zum Ersatz des Hüftgelenks angewandt werden – nur eben viel kleiner.
Rekonstruktion des Kiefergelenks mit extracorporal augmentiertem autologem Rippenknorpel nach Ankyloselösung. Die neu geformten Gelenkflächen werden über 4 Monate durch eine Silikonmembran voneinander separiert |
Ganz wichtig nach allen Eingriffen am Kiefergelenk ist eine intensive Nachbehandlung, die vom Chirurgen koordiniert und geleitet wird.